
## Neue EU-Pflichten für Online-Shops: Das müssen Händler jetzt wissen
Seit dem **27. September 2026** gelten neue EU-Informationspflichten für Online-Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen. Im Mittelpunkt stehen zwei unterschiedliche Kennzeichnungen: die Information über das **gesetzliche Gewährleistungsrecht** und – unter bestimmten Voraussetzungen – das neue **GARAN-Label** für Herstellergarantien.
Die wichtigsten Punkte beantworten wir in zehn Fragen.
### 1. Was ist seit dem 27. September 2026 neu?
Verbraucher müssen beim Warenkauf klar über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert werden. Dafür gibt es eine EU-weit harmonisierte Mitteilung, die vor dem Kauf deutlich sichtbar sein muss.
Zusätzlich kann bei bestimmten freiwilligen Herstellergarantien das neue GARAN-Label erforderlich sein.
### 2. Welche Online-Shops sind betroffen?
Die Regelungen betreffen Händler, die **Waren an Verbraucher verkaufen** – also klassische B2C-Online-Shops und entsprechende Angebote auf Online-Marktplätzen.
Reine B2B-Verkäufe fallen nicht unter diese verbraucherbezogene Informationspflicht.
### 3. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die **Gewährleistung** ist ein gesetzliches Recht des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist.
Eine **Garantie** ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage, beispielsweise durch den Hersteller. Eine solche Garantie ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.
### 4. Was ist die neue Gewährleistungsmitteilung?
Die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung informiert Verbraucher über ihre wichtigsten gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren.
Inhalt und Grundgestaltung sind vorgegeben und dürfen vom Händler nicht beliebig verändert werden.
### 5. Wo muss die Information im Online-Shop erscheinen?
Die Mitteilung muss **vor Vertragsschluss klar, gut sichtbar und hervorgehoben** zugänglich sein.
Sie sollte deshalb nicht tief in AGB, Rechtstexten oder schwer auffindbaren Unterseiten versteckt werden. Entscheidend ist, dass der Kunde die Information vor Abgabe seiner Bestellung wahrnehmen kann.
### 6. Wie muss die Gewährleistungsmitteilung online dargestellt werden?
Bei Online-Verträgen muss die vorgeschriebene Darstellung **farbig** erfolgen.
Sie muss außerdem ausreichend groß und gut lesbar sein. Für einen deutschen Verbraucher-Shop sollte die entsprechende deutsche Sprachfassung verwendet werden.
### 7. Wann wird zusätzlich das GARAN-Label erforderlich?
Das GARAN-Label ist **nicht bei jeder Garantie** notwendig.
Es wird relevant, wenn eine Herstellergarantie gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Sie ist für den Verbraucher kostenlos.
- Sie gilt für die gesamte Ware und nicht nur für einzelne Bauteile.
- Sie läuft **länger als zwei Jahre**.
Eine normale Zweijahresgarantie, eine kostenpflichtige Zusatzgarantie oder eine Garantie nur für bestimmte Komponenten führt daher nicht automatisch zur GARAN-Kennzeichnung.
### 8. Welche Angaben enthält das GARAN-Label?
Das Grunddesign des Labels ist vorgegeben. Produktspezifisch eingetragen werden unter anderem:
- die Dauer der Haltbarkeitsgarantie,
- der Hersteller beziehungsweise die Marke,
- die Modellkennung des Produkts.
Damit muss das GARAN-Label eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden können.
### 9. Wie darf das GARAN-Label online angezeigt werden?
Auch das GARAN-Label muss online **farbig und klar erkennbar** dargestellt werden.
Im Online-Shop ist außerdem eine geschachtelte beziehungsweise zunächst verkürzte Darstellung möglich. Dabei muss die vollständige Kennzeichnung bereits bei der **ersten Interaktion** – etwa beim ersten Klick, Mouse-over oder einer entsprechenden Touch-Geste – sichtbar werden.
### 10. Was sollten Online-Händler jetzt konkret prüfen?
Shop-Betreiber sollten insbesondere folgende Bereiche kontrollieren:
- Produktdetailseiten
- Bestell- und Checkout-Prozess
- mobile Darstellung
- Angebote auf Online-Marktplätzen
- vorhandene Herstellergarantien
- Zuordnung von Hersteller, Modell und Garantiedauer
Für jedes Produkt sollte geprüft werden, ob lediglich die allgemeine Gewährleistungsinformation erforderlich ist oder zusätzlich die Voraussetzungen für ein GARAN-Label erfüllt sind.
## Wichtig: Gewährleistung und GARAN sind nicht dasselbe
Die beiden Kennzeichnungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Die **Gewährleistungsmitteilung** informiert über gesetzlich bestehende Verbraucherrechte. Das **GARAN-Label** kennzeichnet dagegen ausschließlich eine bestimmte zusätzliche Herstellergarantie.
Für Shop-Betreiber bedeutet die Änderung deshalb mehr als nur eine Anpassung der Rechtstexte: Entscheidend ist vor allem, **was der Kunde tatsächlich auf der sichtbaren Kaufoberfläche zu sehen bekommt**.
*Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über die seit dem 27. September 2026 geltenden Vorgaben und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
## Quellen
**[1] EUR-Lex – Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960**
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1960/oj
**[2] EU-Kommission / Your Europe – Legal Guarantee Notice und GARAN-Label**
https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_en.htm
**[3] IHK Dresden – Gewährleistungslabel und GARAN-Label werden Pflicht**
https://www.ihk.de/dresden/servicenavigation/presse-publikationen/meldungen/gewaehrleistungslabel-und-garan-label-werden-pflicht-7177274
**[4] IHK Gießen-Friedberg – Neue Informationspflichten ab 27. September 2026**
https://www.ihk.de/giessen-friedberg/geschaeftsbereiche/recht-und-steuern/recht/newsletter/newsletter-recht/newsletter-aus-dem-jahr-2026-1/mai-2026-7067674
**[5] Bundesministerium der Justiz / eNorm – Umsetzung der EmpCo-Richtlinie**
https://www.enorm.bund.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_AendG_UWG_EmpCo.html