Inhaltsrichtlinie für Landingpages
1. Worum es hier geht
Auf Schnappnot kannst du eigene Landingpages anlegen und veröffentlichen. Diese Richtlinie sagt, welche Inhalte das Angebot umfasst — und welche nicht.
Sie ist Teil der Nutzungsbedingungen (§ 7 Absatz 4) und gilt zusätzlich zu ihnen. Sie ersetzt sie nicht.
2. Wofür Schnappnot keine Landingpages anbietet
Schnappnot ist ein privates Freizeitprojekt rund um Musik, Kreatives und Lernen. Für die folgenden Inhalte bietet das Projekt schlicht keine Landingpages an:
- C1 — pornografische oder sexuell explizite Darstellungen.
- C2 — Inhalte, deren vorrangiger Zweck sexuelle Erregung ist, sowie das Bewerben oder Vermitteln sexueller Dienstleistungen.
- C3 — extreme, realistische oder verherrlichende Gewaltdarstellungen.
- C4 — sonstige Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Gemeint sind insbesondere: die Verherrlichung oder Anleitung zu Selbstverletzung, Suizid oder Essstörungen; die Verherrlichung oder Verharmlosung von Drogenkonsum; die Herabwürdigung von Menschen wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung; sowie Inhalte, die Angst oder Ekel um ihrer selbst willen erzeugen sollen. Nicht darunter fallen Aufklärung, Prävention, Hilfsangebote, Erfahrungsberichte und die künstlerische Auseinandersetzung mit diesen Themen.
- C5 — illegale Inhalte und illegale Angebote.
2.1 Hausregel oder Gesetz — der Unterschied ist wichtig
C1 bis C4 sind Hausregeln. Sie beschreiben, was dieses Projekt anbietet und was nicht. Sie sagen ausdrücklich nicht, dass solche Inhalte gesetzlich verboten wären. Vieles davon ist vollkommen legal — es passt nur nicht zu diesem Angebot, und für Inhalte für Erwachsene gibt es Plattformen, die dafür gebaut sind und die Altersprüfung leisten, die Schnappnot bewusst nicht leistet.
Nur C5 verweist auf das Gesetz. Was rechtswidrig ist, ist auch hier rechtswidrig; das ergibt sich aus § 7 der Nutzungsbedingungen und nicht erst aus dieser Richtlinie.
3. Was ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist
Damit kein Missverständnis entsteht — erlaubt und willkommen sind insbesondere:
- Kunst in jeder Form, auch unbequeme.
- Musik mit deutlichen Texten, harten Themen oder rauer Sprache.
- Nicht explizite Romantik, Liebeslieder, Sehnsucht, Begehren.
- Sachliche Aufklärung zu Sexualität, Gesundheit, Gewalt oder Sucht.
- Normale medizinische Darstellung.
- Körperlichkeit im künstlerischen Zusammenhang — Akt, Tanz, Fotografie.
Ein bloßer Begriffstreffer ist nie ein Verstoß. Diese Richtlinie stellt auf die Darstellung und den Zweck ab, nicht auf einzelne Wörter. Ein Songtext, in dem ein hartes Wort vorkommt, fällt nicht unter C1 bis C4, nur weil das Wort vorkommt.
4. Die Frage beim Anlegen einer Landingpage
Bevor du deine erste Landingpage anlegst, beantwortest du einmalig eine Frage. Sie lautet:
„Planst du, auf deiner Landingpage Inhalte zu veröffentlichen, die unter C1 bis C5 dieser Inhaltsrichtlinie fallen?"
- Nein — du kannst Landingpages anlegen wie bisher. Mehr passiert nicht.
- Ja — dann bietet Schnappnot dir dafür keine Landingpage an. Zweierlei geht damit nicht mehr: du kannst keine neue Landingpage anlegen, und der Assistent ändert für dich keine Landingpage mehr — auch keine, die du schon hast.
Eine Ja-Antwort löscht kein Konto und sperrt kein Konto. Dein Konto bleibt bestehen, deine bereits vorhandenen Seiten bleiben online und im Editor bearbeitbar, Forum, Lernbereich und Wunschfabrik stehen dir weiter offen. Die Antwort ist eine Angabe über deine Absicht, kein Urteil über dich.
Kannst du deine Antwort ändern? Hast du mit Ja geantwortet: ja, jederzeit — die Frage steht dann weiter in deinem Bereich unter „Neue Landingpage", und du kannst sie dort neu beantworten. Hast du mit Nein geantwortet, wird sie dir nicht erneut gestellt, solange diese Fassung gilt; du brauchst dafür nichts zu tun. Erscheint eine neue Fassung dieser Richtlinie, fragen wir ohnehin alle noch einmal (Abschnitt 8).
Was wir zu dieser Angabe speichern, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 9: deine Antwort, die Fassung dieser Richtlinie und den Zeitpunkt. Mehr nicht.
5. Wenn eine Landingpage geprüft wird
Eine Landingpage kann zwei zusätzliche Zustände haben. Sie haben nichts damit zu tun, ob du sie selbst veröffentlicht oder als Entwurf behalten hast:
- „In Prüfung" — jemand schaut sich die Seite an. Sie bleibt öffentlich erreichbar, es ändert sich für Besucher nichts.
- „Zurückgehalten" — die Seite ist vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr öffentlich erreichbar. Du selbst siehst sie weiterhin und kannst sie bearbeiten.
Wird eine Seite zurückgehalten, informieren wir dich im Nutzerbereich — unverzüglich, mit Angabe der Kategorie, auf die sich die Entscheidung stützt, und mit dem Hinweis, ob sie auf einer Hausregel oder auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Du kannst dazu Stellung nehmen; danach entscheiden wir erneut. Das ergibt sich aus § 12 der Nutzungsbedingungen und gilt hier unverändert. Der Weg dahin ist der Kontakt.
Hält die Prüfung einen Befund nicht, wird er vollständig zurückgenommen: die Seite steht danach wieder auf „unauffällig", und der Grund wird mit entfernt.
6. Wer prüft — und wer nicht
Die Prüfung machen Menschen. Wir setzen dafür keine automatischen Entscheidungssysteme ein. Das ist dieselbe Zusage, die schon in Anhang A der Nutzungsbedingungen steht, und sie gilt hier genauso.
Konkret heißt das: kein Verfahren durchsucht deine Landingpage automatisch nach verdächtigen Inhalten, und kein Verfahren setzt selbsttätig einen der Zustände aus Abschnitt 5. Jeder dieser Zustände wird von einer Person gesetzt, die dafür angemeldet und berechtigt ist. Die Inhalte deiner Landingpage werden für diesen Zweck auch an keinen externen Dienst und an kein Sprachmodell übermittelt.
Die Frage aus Abschnitt 4 ist keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO: sie ist deine eigene Angabe, die wir befolgen — keine Bewertung, die ein Verfahren über dich trifft.
7. Bestehende Landingpages
Diese Richtlinie sperrt keine bestehende Seite. Landingpages, die es vor ihrem Inkrafttreten schon gab, bleiben unverändert öffentlich; es gibt keine pauschale Überprüfung und keine Massensperre. Auch das Bearbeiten einer bestehenden Seite im Nutzerbereich bleibt ohne zusätzliche Frage möglich.
8. Änderungen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie hat eine eigene Fassung. Wird sie geändert, wird die Frage aus Abschnitt 4 einmalig erneut gestellt — deine frühere Antwort galt für die frühere Fassung, gleich wie sie lautete.
Was in der Zwischenzeit gilt. Bis du die Frage neu beantwortet hast, kannst du keine neue Landingpage anlegen und der Assistent ändert für dich keine Landingpage. Alles andere bleibt unberührt: deine vorhandenen Seiten bleiben online und im Editor bearbeitbar, keine Seite wird dadurch geprüft, zurückgehalten oder gelöscht, und dein Konto ist davon nicht betroffen. Es genügt, die Frage einmal zu beantworten.