
# Universal und Warner gegen Musikergewerkschaft: Wer bekommt das Geld aus KI-Musikdeals?
Universal und Warner wollen eine Klage der US-Musikergewerkschaft **American Federation of Musicians (AFM)** abweisen lassen. Im Zentrum steht eine Frage, die für die gesamte KI-Musikbranche wichtig werden könnte:
**Wenn bestehende Musikaufnahmen für KI-Systeme lizenziert werden und dadurch neue Einnahmen entstehen – müssen auch die Musiker beteiligt werden, die diese Aufnahmen ursprünglich eingespielt haben?**
Genau darüber wird derzeit gestritten.
## Worum geht es?
Universal und Warner haben Vereinbarungen mit KI-Musikunternehmen wie **Udio und Suno** geschlossen. Diese Deals sollen unter anderem ermöglichen, Musik künftig auf lizenzierter Grundlage für generative KI-Systeme zu verwenden.
Die AFM argumentiert nun, dass bestimmte Aufnahmen ihrer Mitglieder damit für einen neuen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden.
Nach Ansicht der Gewerkschaft könnte deshalb eine sogenannte **„New Use“-Vergütung** fällig sein.
Das Prinzip dahinter ist nicht neu: Wird eine Aufnahme später für einen anderen Zweck verwendet als ursprünglich vorgesehen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen an beteiligte Musiker entstehen.
Die AFM sagt vereinfacht:
**KI ist genau so eine neue Nutzung.**
## Was sagen Universal und Warner?
Die Labels sehen das anders.
Sie argumentieren, dass der bestehende Tarifvertrag keine konkrete Vergütung für KI-Training oder generative KI vorsieht.
Aus ihrer Sicht kann deshalb nicht einfach nachträglich eine neue Zahlungspflicht in einen älteren Vertrag hineingelesen werden.
Genau hier liegt der Kern des Streits:
Die Gewerkschaft sagt, die bestehende „New Use“-Regel sei bewusst offen formuliert und müsse auch neue Technologien erfassen.
Die Labels sagen, dass für KI erst neue Regeln ausgehandelt werden müssen.
## Geht es hier um die große Copyright-Klage gegen Suno und Udio?
Nein.
Das wird schnell verwechselt.
Die ursprünglichen Verfahren gegen Suno und Udio drehen beziehungsweise drehten sich um die Frage, ob geschützte Musik ohne ausreichende Lizenz für KI-Training verwendet wurde.
Bei der aktuellen AFM-Klage geht es dagegen um etwas anderes:
**Was passiert mit dem Geld, wenn die Nutzung inzwischen ausdrücklich lizenziert wird?**
Suno und Udio sind deshalb in diesem Verfahren auch nicht die eigentlichen Beklagten.
Die Gewerkschaft richtet ihre Ansprüche gegen die Labels, mit denen ihre Mitglieder vertraglich verbunden sind.
## Betrifft das alle Künstler?
Nein.
Der Fall betrifft konkret Musiker, deren Arbeit unter den entsprechenden Tarifvertrag der AFM fällt.
Dazu können beispielsweise Studiomusiker gehören, die Instrumente auf kommerziellen Aufnahmen eingespielt haben.
Das ist wichtig, weil ein Song wirtschaftlich aus vielen Ebenen besteht:
Der Sänger kann Rechte oder Vergütungsansprüche haben.
Der Songwriter ebenfalls.
Das Label kontrolliert möglicherweise das Master.
Ein Musikverlag hält Rechte an der Komposition.
Und zusätzlich können Session-Musiker tarifvertragliche Ansprüche besitzen.
Dass ein Label eine Aufnahme lizenzieren darf, bedeutet deshalb noch nicht automatisch, dass alle Beteiligten mit einer einzigen Zahlung abgegolten sind.
## Warum ist dieser Fall so wichtig?
Weil die Musikindustrie gerade beginnt, von der Phase **„KI gegen Musikindustrie“** in die Phase **„KI als neues Geschäftsmodell der Musikindustrie“** überzugehen.
Universal, Warner und andere Rechteinhaber verhandeln mittlerweile über lizenzierte KI-Modelle und neue Einnahmequellen.
Damit verschiebt sich die entscheidende Frage.
Es geht nicht mehr nur darum:
**Darf KI Musik verwenden?**
Sondern zunehmend darum:
**Wer bekommt Geld, wenn KI Musik verwenden darf?**
Und genau diese Frage könnte für Musiker langfristig wichtiger sein als viele der bisherigen Copyright-Debatten.
## Gibt es schon eine Entscheidung?
Nein.
Universal und Warner wollen, dass das Gericht die Klage bereits in einem frühen Stadium abweist.
Die AFM hält dagegen und möchte, dass der Fall weitergeführt wird.
Stand Mitte September 2026 liegt noch keine endgültige Entscheidung über diese Abweisungsanträge vor.
Selbst wenn Universal und Warner gewinnen sollten, wäre das übrigens **kein allgemeiner Freibrief für KI-Musik**.
Das Gericht würde dann zunächst nur entscheiden, dass sich der konkrete Anspruch der Gewerkschaft nicht aus diesem bestehenden Tarifvertrag ableiten lässt.
Die grundsätzliche Frage nach zukünftigen KI-Vergütungen bliebe bestehen.
## Genau deshalb laufen bereits neue Verhandlungen
Parallel zum Rechtsstreit verhandeln Gewerkschaft und Musikindustrie über neue Vereinbarungen.
KI soll darin ausdrücklich berücksichtigt werden.
Die AFM fordert dabei insbesondere drei Dinge:
**Consent, Credit and Compensation.**
Also:
**Zustimmung, Nennung und Vergütung.**
Und genau dort dürfte langfristig die eigentliche Lösung liegen.
Denn je genauer zukünftige Verträge festlegen, was KI-Training, KI-Nutzung und generierte Musik bedeuten und wie Beteiligte vergütet werden, desto weniger müssen Gerichte später alte Vertragsklauseln auf völlig neue Technologien übertragen.
## Meine Meinung: Die eigentliche Frage ist die Verteilung
Ich halte lizenzierte KI-Modelle grundsätzlich für wesentlich sinnvoller als ein System, bei dem Musik einfach genutzt wird und anschließend jahrelang vor Gericht darüber gestritten wird.
Aber eine Lizenz allein macht ein Modell noch nicht automatisch fair.
Wenn ein KI-Unternehmen Geld an ein Label zahlt, ist damit noch nicht beantwortet, wer von diesem Geld tatsächlich etwas bekommt.
Ein Song besteht nicht nur aus einem Rechtekatalog.
Dahinter stehen Sänger, Songwriter, Produzenten, Studiomusiker, Arrangeure und viele weitere Beteiligte.
Wenn deren Arbeit plötzlich einen neuen wirtschaftlichen Wert bekommt, weil sie für ein KI-System interessant wird, muss aus meiner Sicht auch geregelt sein, wie dieser Wert verteilt wird.
Genau deshalb finde ich diesen Fall so spannend.
Die technische Frage „Kann KI Musik erzeugen?“ ist längst beantwortet.
Die wesentlich schwierigere Frage lautet jetzt:
**Wer verdient daran?**
Wenn am Ende nur KI-Unternehmen und Rechtekonzerne neue Einnahmen untereinander aufteilen, während die Menschen hinter den Aufnahmen außen vor bleiben, wäre zwar die Technologie neu – aber das alte Problem der Musikindustrie wäre exakt dasselbe.
## Kurz zusammengefasst
**Wer streitet?**
Die US-Musikergewerkschaft AFM gegen Universal, Warner Records und Atlantic.
**Worum geht es?**
Um zusätzliche Vergütung für Musiker, wenn bestehende Aufnahmen für KI-Geschäftsmodelle genutzt werden.
**Was fordert die AFM?**
Sie sieht KI als mögliche „New Use“-Nutzung und verlangt entsprechende Beteiligung.
**Was sagen die Labels?**
Der bestehende Vertrag enthalte keinen konkreten KI-Vergütungstarif.
**Geht es um illegales KI-Training?**
Nicht in diesem Verfahren. Es geht um die Verteilung von Einnahmen aus lizenzierten Nutzungen.
**Ist schon entschieden?**
Nein.
**Warum ist der Fall wichtig?**
Weil er eine Grundfrage der kommenden KI-Musikwirtschaft berührt:
**Wenn menschliche Musik zum Rohstoff eines neuen KI-Geschäftsmodells wird – wer bekommt welchen Anteil davon?**